Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

Joachim Rö @, Mittwoch, 10.03.2010, 22:08 (vor 5370 Tagen) @ GKVler

Wo GKVlerin dransteht wird gewohnt und betonhart immer die Kassenposition verteidigt und Abtrünnigen etwa Lösungswege aufzuzeigen Fehlanzeige. Warum überhaupt 22 Seiten hinwerfen, wenns auch einfach auf zwei zu verstehen geht? http://www.bkk-essanelle.de/fileadmin/pdf/Mitgliedschaft/Arbeitnehmer/Merkblatt_Versicherungsfreiheit.pdf

Versuchen wir also nochmal in die Situation einzusteigen: von einer meist selbst pflichtversicherten! Mitarbeiterin eines Lohnbüros einer Firma erhält eine bereits Privatversicherter die abschlägige Auskunft geht nicht. Einzelne Gehaltsbestandsteile müssen nach GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vorausschauend und rückwirkend betrachtet werden. In genau diesen kniffligen Fällen ist das ursprüngliche Statusfestellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung auch in diesen Fällen die hilfreiche Überschrift gewesen, um kurzfristig eine abschließende Klärung von der zuständigen Krankenkasse zu erwarten und somit alle Gehaltsbestandsteile korekt und abschließend bewertet zu sehen. Wenn nicht jetzt, machts nämlich in den nächsten vier Jahren eine übergeordnete Prüfung mit verherenden Folgen wie rückwirkende Beitragszahlung an die GKV plus Leistungsrückabwicklung an die PKV. Ersteres ein Schaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zweites ebenso schmerzlich weil meist teuer für den Arbeitnehmer, falls er bereits private Leistungen in Anspruch genommen hat. War in meinem Fall eine aufgelaufene Summe von knapp 14.500€ auf einen Schlag, da die GKV von mehreren hochwertigen Implantatsversorgungen nämlich garnichts übernahm und plötzlich noch einen Höchstsatz von damals fast fünfhundert Euro monatlich gesamt über dreieinhalb Jahre rückwirkend eingeforderte.


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