Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

Frank Wehmayer, Donnerstag, 11.03.2010, 09:13 (vor 5373 Tagen) @ Frank Wehmayer

Kurzes Feedback:

Feststellungsverfahren bei der Rentenversicherungsanstalt dienen zur Beurteilung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder als z. B. Freiberufler und der hieraus resultierenden Pflicht- oder freiwilligen Versicherung.

Der Arbeitgeber hat bei Arbeitnehmern jährlich festzustellen, ob diese freiwillig oder pflichtversichert sind. Die hierfür verbindlichen Grundlagen sind dem Schreiben "Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze;
hier: Neuregelung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG" zu entnehmen.

Auch ein weiterer Anruf bei der GKV hat ergeben, dass es wohl keine Prüfeinrichtung gibt, die in "strittigen" Fällen eine Prüfung durchführen würde. Nach o. g. Schreiben sind nicht pauschal abgegoltenen Überstunden nicht anzurechnen. Der Arbeitgeber wird demnach seine Entscheidung auch nicht ändern und ich "muss" in der GKV bleiben.

Interessant wäre jetzt noch, ob zur Beurteilung der JAEG-Überschreitung die tatsächlich erbrachten Überstunden berücksichtigt werden oder nicht. Falls es lediglich am Punkt der voraussichtlichen Überschreitung im 4. Jahr gescheitert ist, könnte ich ggf. nächstes Jahr wechseln. Werden die Überstunden auch bei der rückwärtigen Betrachtung nicht berücksichtigt, hätte ich die Grenze noch nie überschritten.

Viele Grüße


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