Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Mittwoch, 10.03.2010, 20:33 (vor 5373 Tagen) @ Frank Wehmayer

Die Kollegen von SGB V können zu einem bei der Krankenkasse beantragten und hier hilfreichen Statusfeststellungsverfahren sicher besser informieren.

da zeigt sich mal wieder das profunde Halbwissen :-)

das "Statusfeststellungsverfahren" hat mit der hier geschilderten Situation aber auch rein gar nix zu tun

es geht bei der Feststellung der Versicherungspflicht um die Feststellung des sog. "regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts" - regelmäßig heißt, dass nur Einkommen, dass regelmäßig gezahlt wird, anzurechnen ist.

Der Arbeitgeber ist hier wohl der Meinung, dass die Überstunden nicht regelmäßig anfallen. Wäre er anderer Meinung, hätte das wahrscheinlich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, die hier scheinbar vermieden werden sollen.

hier findest du mehr Infos:
http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Arbeitshilfen_20und_20Formulare/ArbeitshilfenPublik/Gesetze_20_26_20Vorschriften/Rundschreiben_20Spitzenverb_C3_A4nde/Rundschreiben_20JAG_20Ueberschreitung,property=Data.pdf

Gruß GKVler


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