Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

Frank Wehmayer, Mittwoch, 10.03.2010, 11:36 (vor 5371 Tagen) @ gast

Vielen Dank für eure Antworten!

"Die Kollegen von SGB V können zu einem bei der Krankenkasse beantragten und hier hilfreichen Statusfeststellungsverfahren sicher besser informieren" - wo kann ich ein solches Feststellungsverfahren beantragen? Welche Kollegen? Bin nicht so firm in der Materie.

Auf die 20 Überstunden / Woche kann sich mein AG sicherlich nicht festlegen lassen - sprich er wird diese nicht garantieren können. Auch ist mir die Problematik dieser doch recht hohen Zahl der Überstunden bekannt.

Tatsächlich werden pro Woche jedoch lediglich 5,5 Überstunden "benötigt" (auf 11 Monate im Betrieb gerechnet), um über der Grenze zu liegen. Diese werden schon mit aller Wahrscheinlichkeit anfallen. Zumal dieses Jahr nur noch ca. 160 Überstunden fehlen - spich Ende April ist das Ziel erreicht.

Finde diese Berechnungsgrundlage insgesamt fragwürdig, zumal ich im Krankheitsfall auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung inkl. der regelm. erbrachten Mehrarbeit erlangen könnte.

Viele Grüße


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