Re: Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
tja, so ist das nun mal, wenn man sich bei einer BKK versichert, die nicht die des eigenen Betriebes ist. Es reicht nämlich aus, einen Aushang am schwarzen Brett des Betriebes zu machen. Egal, wo der in Deutschland in Hintertupfing ist. Oder es folgt eine Veröffentlichung in der Mitgliederzeitung (die die wenigsten durchblättern).
Sorry, aber mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wer sich ganz bewußt bei einer "Direktkasse" versichert, der darf nicht den Service einer Volkskasse erwarten.
LG, Sabine
P.S. Hast ja 2 Monate Zeit zu kündigen. Und soooo teuer sind die nun auch nicht. Es lohnt sich m.E. sowieso nicht für 10 Euro zu wechseln...