Re: Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
für die BKK Conzelmann und mhplus BKK kann ich bestätigen, dass für alle, die den "allgemeinen Beitragssatz" entrichten, natürlich ein Sonderkündigungsrecht gilt. Denn dieser steigt in Verbindung mit der Fusion von 12,5 auf 12,9 % (da Versicherte und Arbeitgeber je die Hälfte zahlen, macht die Steigerung für Mitglieder 0,2% aus).
Eine Ausnahme gilt jedoch für Mitglieder, die den "ermäßigten Beitragssatz" entrichten (freiwillig versicherte Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld). Diese Versicherten profitieren infolge der Fusion von einer Senkung des "ermäßigten Beitragssatzes" von 12,0 % auf 11,6 %. Deshalb gibt es hier kein Sonderkündigungsrecht. Davon sind jedoch nur recht wenige Personen betroffen.
Für die allermeisten Versicherten gilt also der allgemeine Beitragssatz mit Sonderkündigungsrecht. Trotzdem: Vergleichen lohnt sich. Die mhplus BKK bietet ein super Preis-Leistungsverhältnis. Unabhängige Tests belegen das. Wär schade, wenn Sie uns verlassen würden.