Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)
ich bin seit Januar 05 bei der bkk conzelmann.Diese fusioniert jetzt mit der mh plus und daraus ergibt sich ein höherer Beitragssatz. Lt. Aussage der KK besteht kein Sonderkündigungsrecht da eine neue KK entstanden ist, die Bindungsfrist von 18 Mon. muss erfüllt werden.Hmmm
da war doch mal was mit der Taunus BKK. Stimmt das wirklich?