Re: Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Agion, (vor 7303 Tagen) @ hardl

Hallo hardl,

nachdem die taunus bkk hier bis vor das bsg gezogen ist gilt:

bei jeder beitragssatzerhöhung, egal ob mir fusion oder ohne, kann das sonderkündigungsrechts §175 (4) SGB V genutzt werden.

Das heißt bei einer Fusion zum 01.01.06 mit Beitragserhöhung kann bis 28.02.2006 gekündigt werden.

Viele Grüße


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