Re: Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo hardl,
nachdem die taunus bkk hier bis vor das bsg gezogen ist gilt:
bei jeder beitragssatzerhöhung, egal ob mir fusion oder ohne, kann das sonderkündigungsrechts §175 (4) SGB V genutzt werden.
Das heißt bei einer Fusion zum 01.01.06 mit Beitragserhöhung kann bis 28.02.2006 gekündigt werden.
Viele Grüße