Re: AOK vor Insolvenz (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei der AOK kommen tatsächlich viele Faktoren zusammen. Erst mal ein hoher Rentneranteil (natürlich auch bedingt durch eine über Jahrzehnte gewachsene Versichertenstruktur - welche BKK gibt´s denn schon seit 50 Jahren) ...
Die bundesweiten Ersatzkassen (Barmer, DAK, TK, KKH etc.) bestehen ebenfalls seit etlichen Jahrzehnten und haben somit auch etliche Mitglieder, die quasi "von Geburt oder Ausbildungsbeginn an" dort versichert sind. Das ist nun wirklich kein spezielles AOK-Problem!
... und viele einkommensschwache Personen (Bsp. Hartz IV). Dieser Personenkreis besteht oft aus Ausländern oder Personen mit geringem Bildungsstand.
Die Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die ich bis jetzt persönlich kennen gelernt habe, haben alle mindestens einen anständigen Beruf erlernt - nicht selten sogar einen akademischen (einige Betroffene haben sogar mehrere Berufsabschlüsse erworben) - und sind mehrheitlich nicht bei der AOK versichert.
Statistisch gesehen sind diese Bevölkerungsgruppen auch kränker als andere (auch wenn es sicher mal den Jungmanager mit Diabetes gibt).
Viele Menschen werden doch deshalb arbeitslos, weil sie schon zuvor krank waren. Wer es heutzutage wagt, aus Sicht des Arbeitgebers "zu oft" einen gelben Schein einzureichen, hat heutzutage oft vor dem Arbeitsgericht zu kämpfen - wenn der betroffene Arbeitnehmer sich nicht wehrlos der Willkür des Arbeitgebers hingibt. Das Arbeitslose öfter und häufiger krank sind, liegt also nicht primär an der Arbeitslosigkeit selbst - sondern an krank machenden Arbeitsbedingungen in den Betrieben, die diese Menschen vor ihrer Arbeitslosigkeit ertragen mussten. Es ist doch heutzutage überall so, dass "dank" Massenentlassungen der Stress auf die noch im Betrieb Verbleibenden maßlos erhöht worden ist - was nicht jeder Mensch gesundheitlich verkraftet.
Fakt ist: sollten einige AOKen tatsächlich pleite gehen, wird sich keine Kasse um deren Mitgliederbestand reißen. Versichert werden, müssen die Leute aber irgendwie!
Alle gesetzlichen Krankenkassen unterliegen dem gesetzlich vorgegebenen Kontrahierungszwang - sprich: Jede Kasse ist verpflichtet, jeden Antragsteller unabhängig vom individuellen "Risiko" aufzunehmen. Dies können betroffene Antragsteller notfalls mit Hilfe der Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt) oder gar gerichtlich durchsetzen.
Gruß
Elgin