Re: Wechsel und Hartz 4 (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Reg,
da hast Du wohl Recht - so ist die offizielle Lesart. Die Praxis sieht aber etwas anders aus. Wobei man auch sagen muss: Eine Kur bekommt man nicht, weil man glaubt man oder Kind sei so schwer krank und man müsse vielleicht mal raus. Sondern wenn alle Maßnahmen am Wohnort erschöpft sind. Und wer da nicht mal eine gewisse Schlagzahl von Arztbesuchen und Therapien vorgelegt hat, der hát schlechte Karten. Und mit Widerspruch zu drohen ist auch keine Abschreckung. Denn wenn die ärztlichen Unterlagen weiterhin dürftig bleiben und man nur auf die Tränendrüse drück, ist auch im Widerspruchsausschuss und vor Gericht keine Kur zu kriegen. Nur mal so am Rande.
In Zeiten des Wettbewerbs und Kostendruckes (Kostenmanagement ect.) wird die Krankenkasse sich aber zu 99 % hinter der Entscheidung des MDK "verstecken". Wenn überhaupt eine Kulanz-Entscheidung getroffen wird, dann für VIP-Mitglieder (über BBG, wirbt andere Arbeitskollegen, kennt jemanden bei KK persönlich...)
Hartz IV un damals zur BKK und jetzt zur DAK zurück... denke mal nicht, dass es eine Chance gibt.
LG; Schubsi
P.S. Vergaß ich zu schreiben: Reha-Kur für kleines Kind gibt es auch mit der Mutter als Begleitperson