Re: Wechsel und Hartz 4 (Gesetzliche Krankenkassen)
ups, da hat die Tastatur einige Worte gefressen
es muss heißen:
Wenn nur das Kind krank ist, dann ist es eine Rehakur für das Kind, Bei einer Mutter-Kind-Kur ist in erster Linie die Mutter behandlungsbedürftig. Und ein Kind kann auch behandlungsbedürftig sein - muss es aber nicht.