Re: Wechsel und Hartz 4 (Gesetzliche Krankenkassen)

Saftschubse, (vor 6902 Tagen) @ Saftschubse

ups, da hat die Tastatur einige Worte gefressen

es muss heißen:
Wenn nur das Kind krank ist, dann ist es eine Rehakur für das Kind, Bei einer Mutter-Kind-Kur ist in erster Linie die Mutter behandlungsbedürftig. Und ein Kind kann auch behandlungsbedürftig sein - muss es aber nicht.


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