Re: Wechsel und Hartz 4 (Gesetzliche Krankenkassen)

Saftschubse, (vor 6902 Tagen) @ Egon

Hallo Elgin,

gerne für Dich auch zur Weiterbildung:
Wenn nur das Kind krank ist, dann ist es eine Rehakur für das Kind, wo die Kur ist in erster Linie die Mutter behandlungsbedürftig. Und ein Kind kann auch behandlungsbedürftig sein - muss es aber nicht.

Lesen kann ich schon. Und glücklicherweise kenn ich auch das SGB ;-)

Ach ja und noch was, der MDK (den die BKK sicher eingeschaltet hat) ist der gleiche wie bei der DAK. Warum sollten die anders entscheiden, nur weil das Briefpapier von der anderen Kasse kommt - aber die medizinischen Unterlagen gleich sind.

LG, Schubse


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