Re: Wechsel und Hartz 4 (Gesetzliche Krankenkassen)
Kennst du die Erkrankung des Kindes? Weißt du, welche medizinischen Maßnahmen bereits durchgeführt wurden bzw. noch nicht angewendet wurden bzw. ambulant ausreichend sind?
Wenn nur das Kind krank wäre, würde es Kinderkur mit Begleitperson heißen!!
Wer hier meint, er könnte den Fall beurteilen und mit Druck etwas erreichen, der irrt sich aber gewaltig. Übrigens wird in den meißten Fällen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet, welcher den Sachverhalt beurteilt. Im Falle einer Ablehnung gibt es immer noch das Widerspruchsverfahren. Im Zweifelfall/Einzelfall sind auch die MDK Gutachten einsehbar.
Und ich glaube nicht, dass hier eine BKK Gruner & Jahr anders arbeitet als die DAK oder wie sie alle heißen.
Veilleicht solltest auch du dir den Spruch aus deinen Fingern nochmals durchlesen:
"Erst lesen, dann denken, schreiben, auf Vorschau klicken, denken, speichern. Alles klar?"