Re: Wechsel und Hartz 4 (Gesetzliche Krankenkassen)

Reg @, (vor 6902 Tagen) @ Saftschubse

Hallo zusammen,

ich verfolge die Einträge in diesem Forum schon etwas länger. Recht amüsant ist es hier schon. :-)

Meines Erachtens prüft der MDK jedoch nur, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob eine solche "Kur" bewilligt wird, entscheidet allein die zuständige Krankenkasse.

Das bedeutet, dass wenn der MDK diese Notwendigkeit nicht sieht, die Kasse durchaus eine Maßnahme bewilligen kann. Hier kommt es dann tatsächlich darauf an, wo und wie man versichert ist.

Jetzt seid ihr wieder dran.....

Gruß
Reg


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