Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Mittwoch, 13.01.2016, 18:58 (vor 3237 Tagen) @ Werner Antony

die Regelungen - maßgeblich für alle Kassen - finden sich hier und hier

da findet sich zu Mieteinnahmen folgendes:

"Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus
Kapitalvermögen sind den beitragspflichtigen Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zuzurechnen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Als Werbungskosten ist bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ein Betrag von 51 Euro pro Kalenderjahr zu berücksichtigen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden."


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