Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Grundlage für die Beitragsberechnung bildet die gemeinsame Vorschrift für alle Kassen, gültig ab 01.01.2009. Danach werden alle Einnnahmen, unabhängig von Ihrer steuerlichen Behandlung, zugrunde gelegt. Bezogen auf die Kapitalerträge heisst das, Bruttoeinnahmen ohne Berücksichtigung des Freibetrages.
Um es einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen, bereits wenige Euro Kapitalerträge im Jahr können beitragspflichtig werden.
Gruss
Czauderna
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Fischer C.,
25.01.2011, 12:11
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Czauderna,
25.01.2011, 12:55
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Fischer C.,
25.01.2011, 14:28
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Czauderna,
25.01.2011, 21:06
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - Fischer C., 26.01.2011, 10:14
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Fischer C.,
26.01.2011, 10:24
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - Czauderna, 26.01.2011, 19:44
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RHW,
29.01.2011, 06:48
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - Fischer C., 30.01.2011, 11:39
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - Fischer C., 02.02.2011, 10:15
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Czauderna,
25.01.2011, 21:06
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Fischer C.,
25.01.2011, 14:28
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Werner Antony,
13.01.2016, 17:20
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - GKVler, 13.01.2016, 18:58
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Czauderna,
25.01.2011, 12:55