Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Fischer C., Mittwoch, 26.01.2011, 10:24 (vor 5050 Tagen) @ Czauderna

ich habe folgendende Regeleung gefunden:

§ 16 SGB IV Gesamteinkommen
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

demnach gingen ja sämtliche Abschreibungen vom ursprünglichen Einkommen weg, Sonderausgaben, Behindertenpauschbetrag, ..., so dass am Ende der Kassenbeitrag nicht mal aus der ursprünglichen Brutto-Rente errechnet würde, sondern nur aus dem was übrigbleibt, nachdem sämtliche Ausgaben, Pauschbeträge usw. abgezogen sind

- oder seh ich dies total falsch ? :-|


wo finde ich die weiter oben angeführten Vorschriften?
Hallo, ich zitiere mal aus den gemeinsamen Vorschriften zur Beitragsbemssung, gültig seit 01.01.2009 -
"(3) Für die Feststellung nach Absatz 1 und für die Überprüfung nach Absatz 2 ist ein Fragebogen zu . . .


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