Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Fischer C., Mittwoch, 02.02.2011, 10:15 (vor 5043 Tagen) @ RHW

evtl. Nachfrage an RHW

1. sehe ich dies richtig, dass z.B. bei Zinseinnahmen nicht der Steuerfreibetrag von 801 Eur abgezogen wird, sondern lediglich 51 Sparerpauschbetrag - so dass alle Zinseinnahmen über diesen 51 für den Beitrag herangezogen werden?


2. wie verhält es sich, wenn der Versicherte zur gesetzl. EU-Rente
zusätzlich aus einer privaten Rentenversicherung mtl. 380 Eur EU-Rente erhält?

- steuerlich würden nur ca. 23% Ertragsanteil zu den Einkünften zählen,
da diese priv.Rente auf das 52.te Lebensjahr begrenzt ist

- würde der Krank.Kassenbeitrag hier aus der vollen Summe berechnet oder nur aus diesen 23%?

:-)


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