Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Gesetzliche Krankenkassen)
evtl. Nachfrage an RHW
1. sehe ich dies richtig, dass z.B. bei Zinseinnahmen nicht der Steuerfreibetrag von 801 Eur abgezogen wird, sondern lediglich 51 Sparerpauschbetrag - so dass alle Zinseinnahmen über diesen 51 für den Beitrag herangezogen werden?
2. wie verhält es sich, wenn der Versicherte zur gesetzl. EU-Rente
zusätzlich aus einer privaten Rentenversicherung mtl. 380 Eur EU-Rente erhält?
- steuerlich würden nur ca. 23% Ertragsanteil zu den Einkünften zählen,
da diese priv.Rente auf das 52.te Lebensjahr begrenzt ist
- würde der Krank.Kassenbeitrag hier aus der vollen Summe berechnet oder nur aus diesen 23%?
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Fischer C.,
25.01.2011, 12:11
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Czauderna,
25.01.2011, 12:55
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Fischer C.,
25.01.2011, 14:28
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Czauderna,
25.01.2011, 21:06
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - Fischer C., 26.01.2011, 10:14
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Fischer C.,
26.01.2011, 10:24
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - Czauderna, 26.01.2011, 19:44
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RHW,
29.01.2011, 06:48
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - Fischer C., 30.01.2011, 11:39
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - Fischer C., 02.02.2011, 10:15
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Czauderna,
25.01.2011, 21:06
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Fischer C.,
25.01.2011, 14:28
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Werner Antony,
13.01.2016, 17:20
- Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? - GKVler, 13.01.2016, 18:58
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Czauderna,
25.01.2011, 12:55