Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 25.01.2011, 21:06 (vor 5051 Tagen) @ Fischer C.

Hallo,
ich zitiere mal aus den gemeinsamen Vorschriften zur Beitragsbemssung, gültig seit 01.01.2009 -
"(3) Für die Feststellung nach Absatz 1 und für die Überprüfung nach Absatz 2
ist ein Fragebogen zu verwenden, der mindestens die in Anlage 1 aufgeführten
Inhalte berücksichtigt. Die Krankenkasse entscheidet grundsätzlich nach
pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts, welche Beweismittel
(Nachweise) sie für erforderlich hält. Der Nachweis ist immer zu führen für Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
über den aktuellen Einkommensteuerbescheid, sofern eine Veranlagung zur
Einkommensteuer bereits erfolgt ist,
......
Mitglieder haben die für die Beitragsbemessung erforderlichen Nachweise
auf Verlangen vorzulegen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die
Beitragsbemessung erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden,
unverzüglich mitzuteilen. Nachgewiesene Änderungen in den Verhältnissen, die
für die Beitragsbemessung erheblich sind, werden vom Zeitpunkt der Änderung
an wirksam................Ende Zitat
Auch was die Einkünfteanrechnung zur Frage der Familienversicherung angeht, sehe ich es so, dass wenn der Steuerbescheid keine mtl. Einkünfte über 365,00 € hergibt, dass die Familienversicherung besteht bzw. bestehen bleibt.
Nur meist ist es solchen Fragen so, dass es (noch) keinen aktuellen Einkommensteuerbescheid gibt undwird die Kasse eben andere Nachweise verlangen und sich danach richten, und das darf sie bzw. muss sie sogar tun.
Gruss
Czauderna


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