PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück? (Private Krankenversicherungen)

Kaiser @, Buch, Dienstag, 28.10.2014, 10:09 (vor 3678 Tagen) @ Fragender

Sobald die Arbeitslosigkeit eintritt, wird von einigen Ämtern die Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlangt. Die privaten Versicherer( PKV) werden von sich aus nicht sofort reagieren und dem Wechsel zustimmen. Denn für den Ausstieg müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Eine Arbeitslosigkeit ist für die Anbieter einer privaten Krankenversicherung kein Grund, dem Ausschluss zuzustimmen. Auch im Punkt der Zusatzversicherung gibt es einige Fakten zu berücksichtigen.

Zusatzversicherungen gelten nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Beim ALG I spielt es keine Rolle, wie das Geld verwendet wird. Beim ALG II sieht es schon anders aus. Durch die Anspruchnahme von Sozialleistungen muss der Zusatztarif meist aufgekündigt werden.

Nicht immer ist eine Kündigung sinnvoll. Damit die bezahlten Beiträge weiterhin berücksichtigt werden können, muss der bestehende Vertrag stillgelegt werden. So bleiben dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer die Beitragseinnahmen weiterhin bestehen.


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