PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 28.02.2014, 19:42 (vor 3920 Tagen) @ Fragender

...als Zusatz zu bisherigem/noch mal im Nachgang zu der speziellen Frage, ob ich bei Wiederbeschäftigung nicht das Anrecht auf eine GKV Versicherung verliere:
- §5 Abs 1 Nr 1 SGB V: pflichtversichert für die Zeit des Bezugs von ALGI
- mit Wiederaufnahme einer Beschäftigung daher nicht mehr einschlägig, somit nicht mehr pflichtversichert.
- §9 Abs 1 Nr. 1 SGB V greift nicht, da ich nicht durchgängig 12 Monate vor Beginn der AL in der GKV war, somit nicht das Recht auf freiwillige Versicherung in der GKV.
=> ich könnte aus der GKV geworfen werden (bspw. wird zwischenzeitlich eine schwere Krankheit erkannt (nur Fiktion!)) und dann müsste ich zurück in die PKV
- hier besagt §5 Abs 9 SGB V dann, dass ich zu alten Konditionen ohne Anwartschaft zurück in die PKV komme, so als wäre nie etwas passiert?

Sorry, wenn ich nochmals nachfrage, aber diese Formulierungen im SGB V sind für mich nur schwer nachvollziehbar, da ich bisher keine (bewussten) Berührungspunkte zu diesem Thema hatte.

Diese Paragraphen stellen in 99% aller Fälle nur noch juristischen Wortmüll dar. Es gilt seit dem 01.08.2013 § 188 Abs. 4 SGB V, also die obligatorische Anschlussversicherung.

Und das die GKV jemanden herauswirft, weil er zwischenzeitlich schwer krank ist, ist keine Fiktion, sondern UNFUG!

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