PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 28.02.2014, 19:38 (vor 3920 Tagen) @ Fragender


Mein Ziel ist der Wechsel in die GKV mit guten Zusatzversicherungen bei der DKV (DKV, weil ich nicht bei "Null" hins. Alter, Gesundheit etc. anfangen will und daher die Umwandlung anstrebe). Die Beitragssteigerungen der DKV über die letzten Jahre sind eine Frechheit!

Die Situation stellt sich Ihren Aussagen nach (sofern von mir richtig Verstanden) also wie folgt dar:

1. mit Beginn der AL kann/komme ich in die GKV

ALG I löst Versicherungspflicht in der GKV aus. Bei Sperrfrist ab Beginn des zweiten Monats, also vor Leistungsbeginn!

2. Umwandlung der privaten Vollversicherung in eine Zusatzversicherung, so dass Eintrittsalter und Gesundheitszustand von Versicherungsbeginn und keine Wartezeiten gelten

Ist prinzipiell bei der DKV möglich, aber auch hier gilt: richtige Auswahl der Tarife. Da würde ich mich unabhängig beraten lassen, da ich befürchte, dass die DKV nicht vollständig und korrekt berät (Erfahrungswert)!

3. die GKV kann mich nicht mehr zurückweisen und ich habe vom ersten Tag an das Recht, in dieser GKV zu verbleiben, auch wenn ich nur kurzfristig ohne Arbeit wäre.

Einmal drin und Sie bleiben drin seit 01.08.2014, es sei Sie wollten es anders!


Da der Wechsel in die GKV mit Umwandlung der Vollversicherung bei der DKV in Zusatzversicherungen gewollt ist, wäre damit das Ziel erreicht.

So hatte ich Sie verstanden, auch wenn Sie in Ihrer Frage noch nicht eindeutig waren!


Eine Anwartschaft bei der DKV für die Vollversicherung macht dann ja für mich keinen Sinn mehr, oder kann ich das Versicherungsrecht in der GKV doch noch verlieren während der AL oder nach Beginn der Wiederbeschäftigung?

Das Recht nicht. Sie können nur wieder mit Folgeversicherungsnachweis selbst aktiv kündigen!


Ich dachte, dass nur eine AL von 12 Monaten oder mehr einen Verbleib in der GKV rechtfertigen würde, oder aber, dass die GKV mich einfach nicht rauswirft (womöglich weil ich ein Höchstbeitragszahler wäre), ohne dass ich jedoch ein Recht zum Verbleib habe.

DAS WAR BIS 31.07.2013 SO, SEITHER IST ES ANDERS!

Wäre dann nicht die künstlich herbeigeführte AL für z.B. einen Monat bei einem Jobwechsel die perfekte Exit-Strategie für jeden, der aus der PKV raus will? Und will der Gesetzgeber nicht genau das verhindern?

Künstlich herbeigeführt ist ein Umgehungstatbestand und ein Verwaltungsakt der nicht ist, st nichtig! Das ist keine EXIT-Strategie, sondern ein Kamikaze-Vorschlag!

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