PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 28.02.2014, 15:46 (vor 3920 Tagen) @ Fragender


Die Alternativen 1. und 2. sind, glaube ich zumindest, problemlos möglich. Alternative 3. ist aber die im Ergebnis gewollte Lösung. Es stellen sich nur folgende Fragen/Risiken, sobald ich wieder eine Anstellung habe (ist meine Erwartung und wird sicherlich oberhalb der Grenzen liegen). Die GKV kann mich innerhalb von 12 Monaten wieder "rauswerfen" und dann muss ich zurück zur PKV.

Dieser Satz ist falsch! Ab einem Tag Versicherungspflicht über Arbeitslosigkeit ergibt sich automatisch das Recht auf die obligatorische Anschlussversicherung.

Doch dann hätte ich die Voll- in eine Zusatzversicherung umgewandelt und eben keine Anwartschaft mehr. Im Ergebnis müsste ich mich dann grds. zu Konditionen (Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung etc) wie ein Neukunde bei der DKV versichern?

Auch das ist nicht richtig. § 5 Abs. 9 SGB V definiert schon lange ein Rückkehrrecht in die PKV innerhalb von 12 Monaten bei Eintritt der von Ihnen genannten fehlenden Möglichkeiten der Weiterversicherung(die es aber ja seit dem 01.08.2013 nicht mehr gibt), unter bestimmten Voraussetzugen (5 Jahre Vorversicherung).

Oder kann ich hier die Zusatzversicherung wieder in eine Vollversicherung zurückverwandeln?

1. ist gar nicht klar, ob Ihre Gesellschaft der Umwandlung von Voll in Zusatz zustimmt bzw. zustimmen muss!

2. ist die Rückkehr theoretisch möglich, aber eben abhängig von einer Gesundheitsprüfung, wenn es keine Optionsvereinbarung gibt.

Miene Frage ist also: kann ich eine Vollversicherung in eine Zusatzversicherung und falls nötig, auch wieder zurück in eine Vollversicherung umwandeln?

Jein, weil die Gesundheitsfragen im Weg stehen könnten.

Die Frage ist aber, ob Sie das wollen, weil müssen, müssten Sie es nicht.

P.S.: Arbeitslosigkeit und in der PKV verbleiben? Ja, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt sind oder wenn es gewollt ist (parallel als Doppelversicherung)

Versicherungspflicht auch bitte nur, wenn alle Voraussetzungen gemäß SGB V vorliegen (Alter, etc.)

So, wie ich Sie verstehen, wollen Sie zukünftig in der GKV bleiben? Wenn ja, dann wandeln Sie in Zusatz um. Die DKV, so habe ich Ihre PKV namentlich verstanden) macht das auch grundsätzlich.

Wollen Sie zurück in die PKV, dann vereinbaren Sie bitte eine Anwartschaft! Die DKV bietet nach meiner Kenntnis parallel dazu vergünstigte Zusatzversicherungen!

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