Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt (Gesetzliche Krankenkassen)

Besucher, (vor 6841 Tagen) @ Petrobrasil

@ Barmer/Petrobrasil:

Interesse hin - und Interesse her: Es gibt Regeln und es gibt eine Innenrevision und es gibt externe Prüfer. Und all diesem muss die Beitragsberechnung der Barmer für Dich stand halten können. Also muss jenseits von einem (sicher nicht unwahrscheinlichen) Interesse auch ein Barmer-Mitarbeiter sich an ebendiese internen Regeln halten. Die ganz sicher auch eine Barmer aufgestellt - und vor allem auch aufgeschrieben hat.

Deshalb ja auch mein Rat: Schriftlichen Bescheid zusenden oder aushändigen - nicht (nur) mündlich erklären lassen. Und eine Zweitmeinung einholen - vom Chef und/oder der Fachabteilung. Ebenfalls schriftlich.

Und was die (sicher verständliche + nachvollziehbare) "Frage an die Verbraucher" betrifft: Es nützt Dir doch genau genommen rein gar nichts, wenn jetzt hier vielleicht zig freiwillige Mitglieder (oder auch Mitarbeiter?) anderer (!) Kassen erzählen, dass es bei denen "aber gaaanz anders" ist. Denn Du brauchst ja die interne Regelung der Barmer - und nicht die von zig anderen Kassen. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Diese aber bekommst Du eben leider nur von der Barmer - und nicht von anderswo.

Wieder friedlich gestimmte Grüße


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