Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt (Gesetzliche Krankenkassen)
Ja, dann würde ich mal den netten Berater fragen, ober er dann auch Aktienkäufe in Zukunft von dem Einkommen abziehen will, das Bemessungsgrundlage ist.
Oder ums direkt zu sagen: Das ist wieder ein Unterbezahlter und wohl auch Unterbelichteter, der die Einnahmebasis seines Arbeitgebers verwechselt mit dem Kampf um persönliches Einkommen und Aufstieg.
Kleiner Tipp: Wenn die Dir blöd kommen, mit der Kündigung drohen!