Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt (Gesetzliche Krankenkassen)
Vielen Dank für die Antworten, die Frage blieb unbeantwortet:
§ 240 ist eine Worthülse: "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit", was soll darunter fallen:
Kassenbeitragsanteil 15%, wenn man sein Auto verkauft ?
Lottogewinn sozialabgabenpflichtig ?
Das Bundessozialgericht lehnt sich an die einkommensteuerliche Betrachtung an, allerdings keine Freibeträge , kein abgabenfreier Wertzuwachs bei Aktien.OK.
Bei der BARMER wurde mir aber mündlich mitgeteilt, jede Einnahme sei heranzuziehen ( Auch Erbe ) nicht nur der Kursgewinn der Aktie, sondern der komplette Erlös.
Daher meine Frage erneut. Wer hat konkrete Information, was zur Bemessungsgrundlage gehört und was nicht ?