Willkürliche Beitragsbemessung bei freiw. GKV ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich gehöre zu den "Rückkehrpflichtigen" zum 01.04.2007 in die GKV. Zur Festellung meines Mitgliedsbeitrages sollen alle Einkünfte , die zum Lebensunterhalt dienen, herangezogen werden. Dazu sollen auch gehören:
Erbschaft, Lottogewinne, Volle Erlöse aus Aktienverkauf ( nicht nur der Gewinn ).
Mein Erbe soll dabei freundlicherweise über 10 Jahre verteilt werden.
Hat irgendwer je so etwas erlebt.