Re: IV-.Vertrag Homöopathie ab 01.04.2007 auch bei der TK (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 6827 Tagen) @ Tobias Strassner

Vielfach gelangen solche Patienten in die Komplementärmedizin, denen zuvor die reine Schulmedizin nicht (mehr) helfen konnte. Und den meisten dieser Patienten kann mit Komplementärmedizin sehr gut geholfen werden - wie ich zuerst beruflich und später auch als Patientin selbst erfahren habe.

Deshalb gehört die Komplementärmedizin aus meiner Sicht gleichberechtigt neben der herkömmlichen Schulmedizin in den Pflichtleistungskatalog aller gesetzlichen Krankenkassen - von allen Beitragszahlern solidarisch finanziert. Damit niemand "auf der Strecke bleibt", der zuvor von reinen Schulmedizinern entweder erfolglos "austherapiert" oder schlimmstenfalls sogar als "nicht therapierbar" eingestuft wurde.

Jeder Patient soll die Therapie erhalten, die ihm individuell aus ärztlicher Sicht den größtmöglichen Erfolg bringt. Alles andere ist reine Geldverschwendung - zu Lasten der Beitragszahler!

Gruß
Elgin


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