Re: IV-.Vertrag Homöopathie ab 01.04.2007 auch bei der TK (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 6829 Tagen) @ Besucher

Wenn also (wie z. B. von den AEV-Kassen praktiziert) die Kassen mit den KVn simple Verträge zur Kostenübernahme schließen - was soll daran schlechter sein, nur weil es kein IV-Vertrag ist? Da sollte es doch nun wirklich nur um die sachlichen Inhalte der Verträge gehen - und nicht um die Art des Vertrages oder die Vertragsformen oder so!

Ja, sehe ich auch so!

Gruß
Elgin


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