Re: IV-.Vertrag Homöopathie ab 01.04.2007 auch bei der TK (Gesetzliche Krankenkassen)
Letztlich kommt es immer auf die vereinbarten qualitativen Vertragsinhalte an. Bei IV-Verträgen sind die Vertragspartner sektorenübergreifend vernetzt (Aufhebung der sonst üblichen Trennung zwischen ambulantem, teilstationärem und stationärem Bereich) - was gerade bei komplizierteren Erkrankungen vorteilhaft ist. Aber ein inhaltlich guter anderweitiger Vertrag kann ebenfalls zu ansehnlichen Behandlungsergebnissen führen - wenn entsprechende Qualitätskriterien vertraglich festgeschrieben sind!
Gruß
Elgin