Re: IV-.Vertrag Homöopathie ab 01.04.2007 auch bei der TK (Gesetzliche Krankenkassen)
Halbherzigkeiten?
Auch die anderen Kassen lassen nur Vertragsärzte, die die Zusatzqualifikation Homöopathie erwarben (oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben) UND die geforderte laufende und anerkannte Fortbildung nachweisen können, an die Versicherten ran. Direkt als "Halbherzigkeit" würde ich das nun auch nicht gerade bezeichnen ...
Und was den stationären Bereich anbetrifft: Mal ehrlich, da ist doch der Bedarf auch wirklich weit geringer. Was die Mehrheit der Versicherten mit Homöopathie behandeln lassen möchte/würde - sind doch in erster Linie irgendwelche chronischen oder auch sogenannte Bagatell-Erkrankungen. Und die werden nunmal vor allem ambulant behandelt. Wenn ich wegen eines Unfalles oder einer OP ins Krankenhaus muss - will ich von Homöopathie jedenfalls eher nix wissen! Da muss ein guter Chirurg ran - und kein Homöopath.
Und zur Vervollständigung der Kassen-Aufzählung: Neuerdings gibts ja auch noch die Kassen, die die Gesundheitsreform dazu nutzen, gegen Zusatzbeitrag auch Homöopathie zu finanzieren. Allerdings muss man dazu anmerken, dass das dann nur die homöopathischen Mittel sind - und die machen ja nur einen Bruchteil der Gesamtkosten für die homöopathische Behandlung aus.
Freundliche Grüße