Re: IV-.Vertrag Homöopathie ab 01.04.2007 auch bei der TK (Gesetzliche Krankenkassen)
Und was den stationären Bereich anbetrifft: Mal ehrlich, da ist doch der Bedarf auch wirklich weit geringer. Was die Mehrheit der Versicherten mit Homöopathie behandeln lassen möchte/würde - sind doch in erster Linie irgendwelche chronischen oder auch sogenannte Bagatell-Erkrankungen. Und die werden nunmal vor allem ambulant behandelt. Wenn ich wegen eines Unfalles oder einer OP ins Krankenhaus muss - will ich von Homöopathie jedenfalls eher nix wissen! Da muss ein guter Chirurg ran - und kein Homöopath.
Krankenhäuser der anthroposophischen Medizin (eine weitere, im SGB V verankerte "besondere Therapierichtung") beweisen schon seit etlichen Jahren, dass auch schwere Akuterkrankungen komplementärmedizinisch gut - und vor allem individuell - behandelbar sind. Weshalb soll so etwas dann ausgerechnet in der ebenfalls komplementärmedizinisch ausgerichteten Homöopathie generell nicht möglich sein?
Und zur Vervollständigung der Kassen-Aufzählung: Neuerdings gibts ja auch noch die Kassen, die die Gesundheitsreform dazu nutzen, gegen Zusatzbeitrag auch Homöopathie zu finanzieren. Allerdings muss man dazu anmerken, dass das dann nur die homöopathischen Mittel sind - und die machen ja nur einen Bruchteil der Gesamtkosten für die homöopathische Behandlung aus.
Letztgenanntes ist genau der Punkt: Die Kosten bespielsweise auch nur einer homöopathischen Erstannamese übersteigen bei weitem den Preis etlicher komplementärmedizinischer, nicht verschreibungspflichtiger Präparate. In der anthroposophischen Medizin ist es leider auch nicht anders. Deshalb finde ich äußerst wichtig, dass es entsprechende IV-Verträge gibt - und je höher deren Qualität, umso besser!
Gruß
Elgin