neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 02.08.2012, 21:59 (vor 4497 Tagen) @ ratte123

Hallo,
aha, und das wäre dann welche Versicherung - der nachgehende Leistungsanspruch ?? - ich meine gelesen zu haben, dass dieser nicht als Absicherung zählt - bin mir aber da nicht sicher.
Gruss
Czauderna


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