neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 02.08.2012, 13:28 (vor 4497 Tagen) @ Marco

Hallo,

das ist dann falsch, wenn noch keine drei Monate seit dieser Unterbrechung vergangen sind - solange gilt nämlich das Recht auf freiwillige Versicherung.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum