neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Donnerstag, 02.08.2012, 17:03 (vor 4497 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

das ist dann falsch, wenn noch keine drei Monate seit dieser Unterbrechung vergangen sind - solange gilt nämlich das Recht auf freiwillige Versicherung.
Gruss
Czauderna

In diesem Fall (Versicherungslücke 2011!) dürfte die Unterbrechung länger als 3 Monate her sein. Eine freiwillige Versicherung ist daher nicht mehr möglich (daher hatte ich auch nicht verstanden, weshalb Du hier dieses Thema angeschnitten hast).

MfG
ratte1


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