neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)

gast aus dem Norden, Donnerstag, 02.08.2012, 18:10 (vor 4497 Tagen) @ ratte123

Ersatzweise einfach bei der Kasse fragen, warum diese nicht von amtswegen die Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) durchgeführt hat. Dann ist die Lücke auch weg.


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