neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 31.07.2012, 16:04 (vor 4499 Tagen) @ Marco

Hallo,
die gesetzliche Vorschrift bildet das SGB V. und das dazugehörige
Gemeinsame Verlautbarung zum Krankenkassenwahlrecht Tit. 5.5.4 RdSchr. 08d
Auswirkungen einer Unterbrechung der Mitgliedschaft auf das Wahlrecht
Demnach wurde deine Mitgliedschaft für drei Tage unterbrochen und es entstand durch die neue Versicherungspflicht auch ein erneute Bindungsfrist. Wenn du unbedingt die Kasse wechseln willst, dann rate ich dir für diese drei Tage die freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen, das würde dich knapp 15,00 € kosten.Du könntest dann nach Ablauf der normalen Kündigungsfrist
(Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung bei der Kasse) die Kasse wechseln.
Gruss
Czauderna


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