neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Donnerstag, 02.08.2012, 20:37 (vor 4497 Tagen) @ Czauderna

richtig, das wäre dann mein nächster Vorschlag gewesen -

man muss die Sache einfach nur nacheinander aufbauen, denn mit der Versicherung nach diesem berühmten §, da kann die Kasse nicht dagegen halten.
Gruss
Czauderna

Doch, denn § 5 Abs. 1 Nr. 13 greift nicht, da ein anderweitiger Leistungsanspruch besteht (§ 19 SGB V).

PS. Rate 123, wenn du mit Ratte 1 aus einem anderen Forum identisch bist - diesmal hab ich nix vergessen - diesmal war das Absicht.

Bin mit Ratte1 identisch. ;)

Viele Grüße
ratte1


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