Tariferfahrungen Kostenerstattung GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Charlie Brown, Samstag, 23.10.2010, 18:38 (vor 5149 Tagen) @ Chris Schlüder

Also am Besten immer zuerst zum Hausarzt gehen, und sich dann eine Überweisung zum Facharzt nehmen? Habe ich das so richtig verstanden oder wie gehst du vor? Direkt zum Facharzt ist also kein Problem?
-> Nein, direkt zum Facharzt ist kein Problem.

Medikamente bekommst du auf Privatrezept, gehst in Apo kaufen und reichst Rezept mit Rechnung ein? Richtig? Nur vorher bei GKV weil die dafür auch schon was leisten?
-> Immer erst zur GKV senden, weil der Nachweis der Vorleistung benötigt wird. Sonst gibt es aus dem 182 "nur" 60%.

Bsp. Sportunfall und Bein gebrochen? Kann ich dann in die Chir. Ambulanz fahren und mich als Privatpatient ausgeben?
-> Ja. Aber nicht für Hilfsmittel. Da diese nicht versichert sind, bitte auch nicht als Kostenerstattung wählen. Ebenso wie stat. Behandlung! In beiden Fällen bleibt das Sachleistungsprinzip. Ist aber nicht schlimm, weil die Hilfsmittelverordnung keine richtige Auswirkung auf die Liquidation hat und Du hoffentlich stationär zusatzversichert bist. Das ist nämlich wichtiger als die ambulante Versorgung.

Also müsste ich bevor ich zum Radiologen gehe zum Hausarzt gehen und mich überweisen lassen? Aber bekommt man als Privatpatient überhaupt eine Überweisung?
-> Der Radiologe kann ja nicht ohne Verdacht loslegen. Da gibt es eine Überweisung unabhängig vom Status.

Wenn ich wegen Nackenverspannungen zu einem Masseur gehe ?
Brauch ich dann ein Rezept, dass die ARAG erstattet oder kann ich einfach so hingehen und bekomme einen Teil der Rechnung dann von der GKV und den Rest von der ARAG?
-> Du brauchst eine Verordnung, weil der Masseur ja einen krankhaften Zustand behandelt. Das ist in etwa vergleichbar mit der Apotheke. Da kannst Du ja auch verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht ohne Rezept beziehen.


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