Re: Bonusauszahlung bei Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Michael, Samstag, 12.01.2008, 09:25 (vor 6166 Tagen) @ Stolzer AOKler

@ Stolzer AOKler

Stolz, unwissend und d....., wie man hier sieht ;-) passt ja.

Damit Verlierer schlauer werden:
Die gerichtliche Verfügung erging gegen die AOK Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Wettbewerbsrechtstreitet mit der IKK Südwest-Direkt (Beitragssatz 12,3 %).
Wenn Du noch schlauer werden möchtest, kann ich das AZ nachreichen.


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