Re: Bonusauszahlung bei Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)
@ Stolzer AOKler
Stolz, unwissend und d....., wie man hier sieht passt ja.
Damit Verlierer schlauer werden:
Die gerichtliche Verfügung erging gegen die AOK Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Wettbewerbsrechtstreitet mit der IKK Südwest-Direkt (Beitragssatz 12,3 %).
Wenn Du noch schlauer werden möchtest, kann ich das AZ nachreichen.