Re: Bonusauszahlung bei Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Monti Burns, Freitag, 11.01.2008, 07:45 (vor 6167 Tagen) @ B2BFighter

Hallo,

es gibt in jedem Fall die Möglichkeit, die Kündigung erst mal zurückzuziehen und die Bonuszahlung abzuwarten und gegebenenfalls dann zu kündigen. Dann sollte man überlegen, ob dieser Bonus nicht doch vielleicht recht attraktiv war - der Ehemann könnte ja auch zur AOK wechseln, dann würdet Ihr evtl. beide nächstes Jahr einen Bonus erhalten.

Wenn der Gesundheitsfonds ab 01.01.09 mit einem einheitlichen Beitragssatz kommt, wäre das u. U. sogar die günstigere Alternative. Je nachdem, welche Angebote in dieser Richtung die neue Kasse hat.

Vorausgesetzt Sie waren mit der Betreuung bisher zufrieden.

In diesem Fall könnte ich (im Gegensatz zu B2BFighter) ich zu einem Verbleib bei Deiner alten Kasse von Herzen gratulieren.

Gruß



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