Re: Bonusauszahlung bei Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

egal, Donnerstag, 10.01.2008, 18:13 (vor 6167 Tagen) @ Kerstin

der aok mitarbeiter hat recht......anspruch besteht tatsächlich
nur bei bestehender und ungekündigter mitgliedschaft. mal mit neuer kasse reden, ob die nicht bereit sind, den betrag zu übernehmen. klappt bestimmt!


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