Re: Bonusauszahlung bei Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)
Steht da wirklich " Bitte beachten Sie, dass der Bonusbetrag nur ausgezahlt werden kann, wenn zum Auszahlungspunkt im ersten Quartal des jeweiligen Folgejahres eine AOK-Mitgliedschaft besteht." ?
Weil - wenn sie zum 31.03.2008 gekündigt haben, waren Sie ja noch im ersten Quartal Mitglied bei der AOK?! Demzufolge hätten Sie Anspruch auf die Bonuszahlung.
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Ansonsten kann ich Ihnen nur gratulieren, die AOK verlassen zu haben