Re: Bonusauszahlung bei Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

B2BFighter @, Donnerstag, 10.01.2008, 19:32 (vor 6167 Tagen) @ Kerstin

Steht da wirklich " Bitte beachten Sie, dass der Bonusbetrag nur ausgezahlt werden kann, wenn zum Auszahlungspunkt im ersten Quartal des jeweiligen Folgejahres eine AOK-Mitgliedschaft besteht." ?

Weil - wenn sie zum 31.03.2008 gekündigt haben, waren Sie ja noch im ersten Quartal Mitglied bei der AOK?! Demzufolge hätten Sie Anspruch auf die Bonuszahlung.

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Ansonsten kann ich Ihnen nur gratulieren, die AOK verlassen zu haben


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