Re: Bonusauszahlung bei Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Michael, Freitag, 11.01.2008, 20:01 (vor 6166 Tagen) @ Monti Burns

Die typische Antwort eines AOK-Mitarbeiters.

Nur so zur Info:

Es wurde der AOK gerichtlich untersagt mit der Aussage zum "einheitlichen" Beitragssatz zu werben, ohne dabei auf den möglichen Zusatzbeitrag hinzuweisen (jeder weis warum ;-)

Viele günstigere Kassen bieten übrigens auch ein besseres Bonusprogramm als die meisten AOKn.

Also, Kündigung erst Mal nicht zurückziehen und bei der neuen Kasse nach Bonusmodell erkundigen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum