Re: Bonusauszahlung bei Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)
Die typische Antwort eines AOK-Mitarbeiters.
Nur so zur Info:
Es wurde der AOK gerichtlich untersagt mit der Aussage zum "einheitlichen" Beitragssatz zu werben, ohne dabei auf den möglichen Zusatzbeitrag hinzuweisen (jeder weis warum
Viele günstigere Kassen bieten übrigens auch ein besseres Bonusprogramm als die meisten AOKn.
Also, Kündigung erst Mal nicht zurückziehen und bei der neuen Kasse nach Bonusmodell erkundigen.