Re: Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)
Ich denke, den Anspruch auf Alg II sollte die zuständige Stelle prüfen und nicht wir beide. Auf jeden Fall, sollte sie einen Antrag stellen - auch wenn der Ex zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wird. Schließlich geht es vor allem auch um den Krankenversicherungsschutz, der nur durch Bezug von Alg II sichergestellt wäre.
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- Scheidung von Beamten -
suwannee,
17.10.2006, 13:04
- Re: Scheidung von Beamten - Thomas, 18.10.2006, 03:19
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Sora,
18.10.2006, 08:18
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Thomas,
18.10.2006, 20:06
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Sora,
19.10.2006, 08:17
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Thomas,
20.10.2006, 04:28
- Re: Scheidung von Beamten - Sora, 20.10.2006, 08:21
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Thomas,
20.10.2006, 04:28
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Sora,
19.10.2006, 08:17
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Thomas,
18.10.2006, 20:06