Re: Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)

Sora, Freitag, 20.10.2006, 08:21 (vor 6611 Tagen) @ Thomas

Ich denke, den Anspruch auf Alg II sollte die zuständige Stelle prüfen und nicht wir beide. Auf jeden Fall, sollte sie einen Antrag stellen - auch wenn der Ex zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wird. Schließlich geht es vor allem auch um den Krankenversicherungsschutz, der nur durch Bezug von Alg II sichergestellt wäre.


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