Re: Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 18.10.2006, 03:19 (vor 6613 Tagen) @ suwannee

Sie kommen leider in keine GKV hinein!
Ihnen ist schon klar, dass Sie als Ex-Ehefrau mindestens bis zum 7., meist bis zum 13. Lebensjahr des Kindes sogenannten Erziehungsunterhalt einfordern können und damit der Ehevertrag mit den nur 165 Euro hinfällig ist?
Der Erziehungsunterhalt ist zwar meist geringer als der normale Unterhalt ohne Ehevertrag, aber besser als gar nichts. Auf jeden Fall können Sie so zeitweise Ihre Kosten für die PKV reinbekommen.

Bei Beamten ist wegen der Beihilfe oft - sofern es die Umstände erlauben - eine dauerhafte Trennung einer Scheidung vorzuziehen.


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