Re: Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)

Sora, Mittwoch, 18.10.2006, 08:18 (vor 6613 Tagen) @ suwannee

Sofern Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten und Leistungen bewilligt würden, wären Sie in einer gesetzlichen Krankenvericherung pflichtzuversichern.
Wurde diese Option bereits geprüft?


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