Re: Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 18.10.2006, 20:06 (vor 6612 Tagen) @ Sora

Wenn Sie erfolgreich ALGII beantragen wollen, müssen Sie zumindest halbtags, besser ganztags einen Kindergartenplatz für Kind nachweisen. Denn Arbeitslosengeld II erhält man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und dies - so behaupten Sie - ist ja wegen Ihres Kindes nicht der Fall. Damit wird ALG II abgelehnt.
Es verbliebe die Sozialhilfe, doch dort wird man von Ihnen verlangen, Erziehungsunterhalt so lange wie möglich in Anspruch zu nehmen. Übrigens ist ein Ausschluss des Erziehungsunterhalts durch einen Ehevertrag sittenwidrig, da er auch erziehenden, unverheirateten Partnern aus einer wilden Ehe zusteht!
Ich hoffe Sie haben einen kompetenten Anwalt!


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