Re: Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)

Sora, Donnerstag, 19.10.2006, 08:17 (vor 6612 Tagen) @ Thomas

@Thomas
Diese Aussage zum Anspruch auf ALG II ist so nicht richtig. Es muss lediglich generell Erwerbsfähigkeit vorliegen. Ansonsten wüßte ich nicht, warum z.B. auch Frauen während ihrer Elternzeit Anspruch auf ALG II haben.


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