Re: Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 20.10.2006, 04:28 (vor 6611 Tagen) @ Sora

Es geht hier definitv um die Zeit nach der Elternzeit! Und nur wer auch arbeiten kann, bekommt ALGII. Elternzeit blockiert ha bekanntlich nicht das Arbeiteb danach. Und dies behauptet die Dame, könne sie nicht wegen Ihree Erziehungspflichten. Wenn diese allerdings begründbar sind (Kind noch nicht in der Schule oder noch auf der Grundschule, Entwicklungsstörungen des Kindes, Behinderung oder Krankheit der Kindes oder sogar der erziehenden Mutter usw.), hat sie trotz Ehevertrag einen Anspruch auf Erziehungsunterhalt - hierzu gibt es genug höchstrichterliche Urteile zu Ehen mit Ehevertrag und wilden Ehen!
Da kann doch nicht der Staat einspringen, wenn der Ex zahlen muss. Wo kommen wir denn da hin?

Auf jeden Fall macht die Dame nicht den Eindruck, als stünde sie für einen Ein-Euro-Job zur Verfügung oder wäre vermittelbar!


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